Klaus-Dieter Gröhler

Neues aus dem Bundestag

Klaus-Dieter Gröhler berichtet

 
I.         Die politische Lage in Deutschland

Europäische Außengrenzen sichern, humanitäre Hilfe leisten.

Die Lage an der türkisch-griechischen und türkisch-bulgarischen Grenze erfordert enge europäische Koordination und unmissverständliche Kommunikation: Wir dulden keine illegalen Grenzübertritte. Die entschlossene Haltung des griechischen Ministerpräsidenten Kyriakos Mitsotakis verdient unser aller Solidarität. Wir werden in den kommenden Tagen und Wochen weiterhin dafür sorgen, die europäischen Außengrenzen zu sichern und die humanitäre Not zu lindern. Dazu gehört vor allem die Stärkung der europäischen Grenzschutzbehörde Frontex und die Zusammenarbeit mit wichtigen Herkunfts- und Transitländern. Die Türkei beherbergt mehrere Millionen Flüchtlinge. Deshalb ist und bleibt die Kooperation zwischen der EU und der Türkei bei Migrationsfragen im beiderseitigen Interesse. Wir stehen zu unserem Wort.

Gefahr durch Coronavirus kennen und minimieren.

Das Coronavirus hat mittlerweile auch Deutschland erreicht. Wir sind unserem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und seinem Krisenstab für ihren Einsatz und ihre Aufklärungsarbeit dankbar. Die Bewertung der Gefahrenlage wird laufend aktualisiert. So müssen beispielsweise Flugreisende aus China, Italien, Japan, Südkorea und dem Iran sogenannte Aussteigekarten ausfüllen. Auch Zug- und Busreisende werden ausführlich über Anzeichen einer Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen informiert. Für alle von uns gelten erhöhte Wachsamkeit und praktische Hygienehinweise wie etwa: konsequente Husten- und Niesetikette, häufiges und gründliches Händewaschen und Abstand zu Erkrankten wahren. Die Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung in Deutschland wird aktuell von den Experten des Robert Koch-Instituts als mäßig eingeschätzt. Wir sollten alles dafür tun, damit das möglichst lange so bleibt.

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe annehmen.

Die Karlsruher Richter sind den Beschwerdeführern gefolgt und haben § 217 StGB zur Geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für nichtig erklärt. Wer die intensiven Debatten im Deutschen Bundestag miterlebt hat, der weiß, dass wir uns die seinerzeitige Gewissensentscheidung nicht leicht gemacht haben. Unabhängig von der persönlichen Entscheidung stand für uns alle immer das Wohl und die Würde der Betroffenen im Vordergrund. Das Bundesverfassungsgericht hat nun auch klargestellt, dass es keine Verpflichtung zur Suizidhilfe geben darf. Wir als Abgeordnete des Deutschen Bundestages stehen jetzt vor der Aufgabe, das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Ruhe zu analysieren, um dann in einem zweiten Schritt mögliche gesetzgeberische Schritte zu prüfen. Zugleich ist das Urteil ein Auftrag, die Angebote einer guten palliativen Begleitung im Sinne der Betroffenen und ihrer Angehörigen weiter auszubauen.

Rechtsradikalismus konsequent bekämpfen.

Die Anschläge von Hanau und Volkmarsen bedrohen die Grundfeste unserer Gesellschaft. Menschverachtende Sprache und eine verrohte öffentliche De-batte zerstörten unsere gemeinsamen Werte und unser friedliches Zusam-menleben. Die Union steht geschlossen mit allen Demokraten im Kampf ge-gen Rechtsradikalismus. Wir grenzen uns klar und unmissverständlich von rechtsextremer Hetze und Gewalt ab. Deshalb haben wir gemeinsam eine De-batte mit dem Titel „Rechtsextremismus und Hass entschieden bekämpfen – Konsequenzen aus den rechtsterroristischen Morden von Hanau“ am Don-nerstagmorgen im Plenum vereinbart.

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