Klaus-Dieter Gröhler

Neues aus dem Bundestag

Diese Woche debattieren und entscheiden wir über Folgendes:

Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes. 
Mit dem Regelbedarfsermittlungsgesetz beraten wir in erster Lesung die Regelbedarfe im Bereich der Sozialhilfe (SGB XII) und in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), die zum 1. Januar 2021 neu ermittelt werden.

Der Gesetzgeber ist bei Vorliegen einer neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) verpflichtet, die Höhe der Regelbedarfe neu zu ermitteln. Dabei werden auch gesellschaftliche Veränderungen aufgegriffen. So werden beispielsweise erstmals ab 2021 die Kosten für die Mobilfunknutzung vollständig im Regelbedarf enthalten sein. Bisher wurden die Kosten einer Flatrate für Festnetzanschlüsse bestehend aus Telefon und Internet anerkannt. Mit dem Gesetzentwurf werden außerdem die Höhe der Geldleistungen für den notwendigen Bedarf und den notwendigen persönlichen Bedarf für das Asylbewerberleistungsgesetz nach den gesetzlichen Vorgaben neu festgesetzt.

Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes. 
Wir beschließen in zweiter und dritter Lesung eine Reform des Abgeordnetengesetzes, mit der zwei neue Ordnungsgeldtatbestände eingeführt werden. Dies umfasst einerseits Verstöße gegen die Anzeigepflicht von Spenden oder gar der Annahme eines unzulässigen Vorteils und andererseits die rechtswidrige Mitarbeiterbeschäftigung. Im Zusammenhang mit dem unerlaubten Einsatz von Abgeordnetenmitarbeitern im Wahlkampf oder für die Partei fehlten bislang entsprechende Regeln und Sanktionsmöglichkeiten. Zudem präzisiert die Reform die Verhaltensregeln für Abgeordnete beispielsweise beim Hinweisen auf die Mitgliedschaft im Bundestag im privaten und beruflichen Kontext. Zudem entfällt der Druck des Amtlichen Handbuchs mit Angaben zu den Abgeordneten. Diese Angaben werden künftig ausschließlich im Internet veröffentlicht, was Einsparungen und einen schnellen, jederzeit verfügbaren Zugang ermöglicht.

Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes. 
Mit dem Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung beraten, sollen die notwendigen Rechtsänderungen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im Meldewesen geschaffen werden. Künftig soll es Bürgerinnen und Bürgern unter anderem möglich sein, selbst Meldedaten über ein Verwaltungsportal aus dem Melderegister abzurufen und für verschiedene Zwecke weiter zu nutzen. Des Weiteren zielt der Gesetzentwurf darauf ab, den länderübergreifenden Datenabruf zu verbessern, melderechtliche Prozesse zu vereinfachen und die allgemeine Datenqualität und Datenverfügbarkeit zu erhöhen. Das Bundesmeldegesetz wird durch die Länder vollzogen. Aufgrund der Uneinheitlichkeit zwischen den Ländern konnten bundesweite Daten bisher häufig nur im manuellen Verfahren angefragt und übermittelt werden. Durch einen automatisierten Datenabruf wird unter anderem für abrufende Stellen und Personen die Möglichkeit zur Sofortauskunft geschaffen.

Erstes Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes. 
In zweiter und dritter Lesung beschließen wir Anpassungen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes. Mit dem Gesetz wurde im Dezember 2019 ein nationales Emissionshandelssystem für die nicht vom europäischen Emissionshandelssystem erfassten Sektoren eingeführt. Im Rahmen des Vermittlungsverfahrens zu den steuergesetzlichen Regelungen zur Umsetzung des Klimapakets 2030 hatten sich Bundestag und Bundesrat auf eine Erhöhung der Zertifikatspreise in der Einführungsphase verständigt. Mit dem vorliegenden Gesetz wird diese Einigung umgesetzt. Statt wie ursprünglich geplant wird eine Tonne CO2 ab nächstem Jahr nicht mehr 10, sondern 25 Euro kosten. Für die Folgejahre ist die Staffelung wie folgt vorgesehen: 2022: 30 Euro, 2023: 35 Euro, 2024: 45 Euro, 2025: 55 Euro. Darüber hinaus wird der Bundesregierung durch Anpassung einer Verordnungsermächtigung die Möglichkeit eingeräumt, Maßnahmen zur Vermeidung von „Carbon-Leakage“ mit Rückwirkung zum 1. Januar 2021 zu regeln. Die Eckpunkte für die entsprechende Verordnung hat das Kabinett bereits am 23. September beschlossen; diese Verordnung ist für die Unionsfraktion wichtig, weil sie für Unternehmen, die unter besonders hohem Wettbewerbsdruck stehen, eine Kompensation für Belastungen aus höheren Brennstoffkosten bringt.

Meeresschutzgebiet im Weddellmeer der Antarktis jetzt einrichten. 
Mit dem interfraktionellen Antrag unterstützen wir die Bundesregierung bei ihrer Initiative, das ökologisch einzigartige Ökosystem des antarktischen Weddellmeeres unter Schutz zu stellen. Ein entsprechender EU-Vorschlag für die kommende Jahrestagung der „Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis“ wurde maßgeblich von der Bundesregierung unter Federführung des BMEL vorbereitet. Ein Weddellmeer-Schutzgebiet wäre eine große Chance für die Staatengemeinschaft, dem festgeschriebenen Ziel des UN-Übereinkommens zur Biologischen Vielfalt (CBD), bis zum Jahr 2020 zehn Prozent der Weltmeere unter Schutz zu stellen, einen großen Schritt näher zu kommen. Darüber hinaus fordern wir die Bundesregierung auf, sich im Rahmen der Verhandlungen über ein neues Rahmenwerk der CBD für das Ziel einzusetzen, bis 2030 30 Prozent der Weltmeere unter Schutz zu stellen.

Weiteres:

- Gesetz zu dem Mehrseitigen Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung. 


- Drittes Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes.
 

- Drittes Gesetz zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen. 

- 25. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes. 

- 26. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes. 

- Gesetz zur Revision der Europäischen Sozialcharta (RESC) vom 3. Mai 1996. 

- Gesetz über Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht. 

- Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz). 

- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2019/878 und (EU) 2019/879 zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor (Risikoreduzierungsgesetz). 

- Jahressteuergesetz 2020

- Gesetz zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht.

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