Klaus-Dieter Gröhler

Neues aus dem Bundestag

Diese Woche wird wieder Vieles im Plenum beraten:
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen in der Republik Südsudan (UNMISS). In abschließender Beratung verlängern wir das Mandat für den Einsatz der Bundeswehr in Südsudan bis zum 31. März 2022. Die Mission der VN ist als Stabilitätsanker für die Unterstützung des Friedensabkommens von großer Bedeutung. Der deutsche militärische Beitrag für UNMISS soll weiterhin darin bestehen, sich mit Einzelpersonal in den Führungsstäben der Mission sowie mit Beratungs-, Verbindungs- bzw. Beobachtungsoffizieren zu beteiligen. Darüber hinaus kann deutsches Personal im Bedarfsfall die Ausbildung von VN-Angehörigen im Hauptquartier von UNMISS temporär unterstützen. Die Mandatsobergrenze soll wie bisher bei 50 Soldaten belassen werden. Aktuell sind 12 deutsche Soldaten im Rahmen der Mission im Einsatz.

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN im Mittelmeer. Wir verlängern das Mandat für die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN in abschließender Beratung für ein weiteres Jahr bis zum 31. März 2022. Der Kern des Mandats bleibt unverändert. SEA GUARDIAN leistet einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen die Verbreitung von Terrorismus und Waffenschmuggel und stärkt die maritime Sicherheit im Mittelmeer. Der Einsatz der Bundeswehr beinhaltet dabei insbesondere die Lagebilderstellung, den Informationsaustausch, sowie Aufklärungs- und Schutzaufgaben. Das Einsatzgebiet der multilateralen Mission umfasst den gesamten Mittelmeerraum. Durch Patrouillen und die Kontrolle von Schiffen zeigt die Operation Präsenz und wirkt als Ordnungsfaktor im Einsatzgebiet. Die personelle Obergrenze bleibt unverändert bei 650 Soldaten.

Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen. Mit dem Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, wird sichergestellt, dass die zum Schutz der öffentlichen Gesundheit notwendigen Regelungen in der Corona-Pandemie über den 31. März 2021 hinaus gelten. Die Regelungen zur epidemischen Lage im Infektionsschutzgesetz (IfSG) werden entfristet und gleichzeitig an einen Beschluss des Deutschen Bundestages geknüpft, der die Fortdauer der epidemischen Lage von nationaler Tragweite feststellt. Der Bundestag muss künftig durch eigenen Beschluss alle drei Monate das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite feststellen. Anderenfalls gilt die Feststellung als aufgehoben. Zudem regeln wir, dass bei Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens nicht nur die Zahl der Infektionen, sondern auch die Zahl der geimpften Menschen sowie der R-Faktor zu berücksichtigen sind. Wir regeln auch, dass Virusmutationen besonderes berücksichtigt werden können bei der Abwägung, welche Maßnahmen zu treffen sind.

Des Weiteren konkretisieren wir die Rechtsgrundlage für die Impfverordnung, indem konkrete Impfziele als Orientierungsmerkmale geregelt werden. Bei beschränkter Verfügbarkeit von Impfstoffen sind diese bei notwendigen Priorisierungen zu berücksichtigen. Darüber hinaus enthält das Gesetz temporäre Sonderregelungen im Bereich der Pflege, zu Entschädigungsansprüchen bei Schul- und Kitaschließungen und bezüglich der Schutzschirmregelung für niedergelassene Ärzte. Wir aktualisieren damit den rechtlichen Rahmen, innerhalb dessen die Regierungen von Bund und Ländern die konkreten Schutzmaßnahmen treffen.

Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Mit dem Antrag wird das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite für weitere drei Monate festgestellt. Der Deutsche Bundestag hat erstmalig am 25. März 2020 und erneut am 18. November 2020 entsprechende Beschlüsse gefasst. Die Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist in der aktuellen Situation unverzichtbar. Die Gefahr durch das Coronavirus besteht fort, die aktuelle Situation wird noch verschärft durch das Auftreten neuer Virusvarianten. Nach wie vor besteht das vorrangige Ziel darin, mit geeigneten und situationsabgestimmten Schutzmaßnahmen die Ausbreitung der Pandemie zu bekämpfen, um Leben und Gesundheit zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.

Nationaler Bildungsbericht – Bildung in Deutschland 2020 und Stellungnahme der Bundesregierung. Der Nationale Bildungsbericht informiert alle zwei Jahre über den Stand des Bildungswesens in Deutschland. Er wird von einer unabhängigen Wissenschaftlergruppe unter Federführung des Leibniz-Instituts für Bildungsforschung und Bildungsinformation erarbeitet. Der Bericht stellt Entwicklungen dar und macht übergreifende Herausforderungen im deutschen Bildungssystem sichtbar. Der aktuelle Bericht bestätigt die positiven Entwicklungen im deutschen Bildungssystem. So sind die Ausgaben für Bildung, Forschung und Wissenschaft gestiegen sowie eine höhere und frühere Bildungsbeteiligung und ein Trend zur Höherqualifizierung erkenn-bar. Zudem hat die Zahl der im Bildungswesen Beschäftigten seit 2008 kontinuierlich zugenommen, bei gleichzeitigem Rückgang der Schülerzahlen. Die Inanspruchnahme des Angebots der Ganztagsbetreuung nahm ebenfalls deutlich zu und die Bildungschancen für Kinder von gering qualifizierten Eltern sind – trotz weiterhin vorhandener sozialer Disparitäten – gestiegen. Darüber hinaus enthält der Bericht ein Schwerpunktkapitel zur Bildung in der digitalisierten Welt, das insbesondere auf Entwicklungsbedarfe bei der digitalen Ausstattung von Schulen hinweist.

Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz). Mit dem Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung beraten, sollen erste Lehren aus dem Fall Wirecard umgesetzt werden. Mit dem Entwurf soll zudem das Vertrauen in den deutschen Finanzmarkt zu stärken. Dazu sieht der Gesetzentwurf Änderungen am bisherigen System der Bilanzkontrolle, der Abschlussprüfung sowie der Corporate Governance vor. So soll die Richtigkeit der Rechnungslegungsunterlagen von Unternehmen von öffentlichem Interesse weiterhin sichergestellt werden.

Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes. Dieser Gesetzentwurf, den wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, betrifft die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/633 vom 17. April 2019. Der Entwurf sieht Maßnahmen gegen unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelbranche vor, insbesondere ein Verbot der schädlichsten unlauteren Handelspraktiken gegenüber Landwirten. Wir reagieren damit auf die Sorgen der Landwirte und Verarbeiter von Lebensmitteln gegenüber der Marktmacht der großen Handelsketten.

Außerdem:

  • Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren 
  • Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten
  • Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2162 über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen (CBD-Umsetzungsgesetz)
  • Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes –Einführung eines Ordnungsgeldes
  • Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
  • Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes und des Waffengesetzes
  • Siebtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
  • Gesetz zur Änderung des Verbraucherdarlehensrechts zur Umsetzung von EuGH- Urteilen
  • Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts
  • Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am NATO-geführten Einsatz Resolute Support in Afghanistan
  • Deutsches Institut für Menschenrechte – Jahresbericht 2019
  • Gesetz zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten
  • Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
  • Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
  • Gesetz zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts
  • Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
  • Gesetz über die statistische Erhebung der Zeitverwendung (Zeitverwendungserhebungsgesetz)
  • Erstes Gesetz zur Änderung des Strahlenschutzgesetzes
  • Erstes Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Die Tagesordnung können Sie hier einsehen.