Klaus-Dieter Gröhler

Neues aus dem Bundestag

 
In dieser Sitzungswoche stehen wieder viele wichtigeThemen im Plenum an:

Gesetz zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie (Beschäftigungssicherungsgesetz). Mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz beraten wir in erster Lesung die Umsetzung der Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 25. August 2020 zur Verlängerung der vereinfachten Regelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld. Damit sichern wir Arbeitsplätze von vielen Beschäftigten und helfen, die Coronakrise im Winter und im Frühjahr durchzustehen. Die bis zum 31. Dezember 2020 bestehenden Regelungen werden für das Jahr 2021 verlängert. Zudem wird im Laufe des Jahres 2021 durch die mit dem Gesetz korrespondierenden Rechtsverordnungen u.a. die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge schrittweise zurückgefahren. Ab dem 1. Juli 2021 erfolgt die 100%-ige Erstattung der Sozialversicherungsbeträge nur noch für Zeiten beruflicher Weiterbildung während der Kurzarbeit. In allen anderen Fällen erfolgt eine 50%-ige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge beim Bezug von Kurzarbeitergeld.

Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein digitales Wettbewerbsrecht 4.0 (GWB-Digitalisierungsgesetz). Der Entwurf des GWB-Digitalisierungsgesetzes, den wir in erster Lesung beraten, dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1. Die Vorschriften des GWB sollen insbesondere in folgenden Bereichen geändert werden: Ermittlungsbefugnisse der Kartellbehörden, Sanktionen für Kartellrechtsverstöße, Vorschriften zum gerichtlichen Bußgeldverfahren, Regelungen zum Kronzeugenprogramm für Kartellrechtsverstöße und Amtshilfe für andere Kartellbehörden. Zugleich trägt der vorliegende Entwurf dazu bei, einen auf die Anforderungen der Digitalisierung der Wirtschaft abgestimmten Ordnungsrahmen zu schaffen. Die Novelle enthält daher auch eine maßvolle Modernisierung der Missbrauchsaufsicht, um den Missbrauch von Marktmacht insbesondere durch digitale Plattformen besser erfassen und effektiv beenden zu können.

Zweites Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (2. FamEntlastG). Familien leisten gerade in der Corona-Krise unglaublich viel. In zweiter und dritter Lesung beschließen wir die steuerliche Entlastung für Familien: Der neue Kinderfreibetrag beträgt ab. insgesamt 8 388 Euro pro Kind sowie die Erhöhung des Kindergeldes um 15 Euro zum 1. Januar 2021. Auch der Grundfreibetrag wird angehoben und die Eckwerte des Steuertarifs nach rechts verschoben. So wird verhindert, dass die Folgen der kalten Progression eintreten.

Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen dürfen nicht straflos bleiben. Mit diesem Antrag beschreiben wir die Problematik zunehmender Straflosigkeit aufgrund nicht funktionierender und überforderter Justiz in den Konfliktstaaten sowie zum Teil gezieltem Verschweigen der Verbrechen. Vor dem Hintergrund der Behandlung weithin bekannter Kriegsverbrechen in der Geschichte des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) evaluieren wir seine Bilanz, dessen Erfolge leider hinter den Erwartungen zurückbleiben. Auf strukturelle und kompetenztechnische Probleme sowie Nichtanerkennung des IStGH haben die Vereinten Nationen mit der Schaffung von sog. Beweissicherungsmechanismen für Syrien, Irak und Myanmar reagiert. Mit diesen neuen Mechanismen werden mögliche Völkerrechtsverbrechen in Syrien und Myanmar sowie die durch den IS verübten Verbrechen im Irak untersucht. In Strafverfahren wird mit dem Ziel einer Anklage vor einer zuständigen nationalen oder internationalen Gerichtsbarkeit ermittelt. Maßnahmen der Bundesrepublik gegen Völkerrechtsverstöße wie der strafrechtlichen Verfolgung vor deutschen Gerichten und der Zusammenarbeit des Generalbundesanwaltes und des Bundeskriminalamtes sind international anerkannt.

Gesetz zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften. In erster Lesung beraten wir diese Änderung des Soldatengesetzes. Damit soll dem Dienstherrn die Möglichkeit eröffnet werden, auf besonders schwere Dienstvergehen auch dann wirksam dienstrechtlich zu reagieren, wenn sie von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit begangen werden, die bereits länger als vier Jahre dienen. Zukünftig kann auch bei länger als vier Jahren dienenden Soldaten auf Zeit als Reaktion auf Dienstvergehen das Dienstverhältnis im Rahmen einer fristlosen Entlassung schnell und zeitnah beendet werden, wenn es sich um besonders schwere Fälle handelt und das Dienstverhältnis noch nicht länger als acht Jahre besteht. Darüber hinaus soll eine gesetzliche Grundlage für die unentgeltliche Beförderung von Soldaten in öffentlichen Eisenbahnen geschaffen werden. Voraussetzung ist, dass der Soldat während der Beförderung eine Uniform trägt. Durch die beabsichtigten Änderungen der Wehrdisziplinarordnung soll die Möglichkeit geschaffen werden, bereits auf einfacher disziplinarrechtlicher Ebene unmittelbar und spürbar auf Dienstvergehen zu reagieren.

Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Behinderten-Pauschbetragsgesetz). Wir beschließen in zweiter und dritter Lesung u. a. die Anpassung der Behinderten-Pauschbeträge Sie werden verdoppelt und zukünftig bereits ab einem Grad der Behinderung von mindestens 20 gewährt. Zudem werden Steuerpflichtige mit einer Behinderung durch verschiedene Steuervereinfachungen entlastet. Ziel der Maßnahmen ist insbesondere, auch zukünftig die Vereinfachungsfunktion der Pauschbeträge sicherzustellen, Nachweispflichten abzubauen und die relevanten Grade der Behinderung beim Behinderten-Pauschbetrag möglichst mit dem Sozialrecht zu harmonisieren.

Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz). Mit dem Gesetzentwurf beraten wir in erster Lesung verschiedene Rechtsänderungen zur besseren gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung. Das umfasst unter anderem eine stabile Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung im kommenden Jahr, 20 000 Stellen für Pflegehilfskräfte in Altenheimen und ein dreijähriges Förderprogramm für mehr Hebammen in den Krankenhäusern.

Außerdem: 
- F
ortsetzung des Einsatzes deutscher Streitkräfte - Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung fördern in Irak und Syrien
Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken 
Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes
Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen (Gesetz Digitale Rentenübersicht)
Gesetz zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
Gesetz zur Entfristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen
Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
Mit einem eigenen Ort des Erinnerns und der Begegnung dem besonderen Charakter der deutsch-polnischen Geschichte mit dem Tiefpunkt der deutschen Besatzung in Polen gerecht werden und zur Vertiefung der deutsch-polnischen Beziehungen beitragen
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes und anderer Vorschriften
Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, des Stasiunterlagen-Gesetzes und zur Einrichtung einer oder eines SED-Opferbeauftragten
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 5. Mai 2020 zur Beendigung bilateraler Investitionsschutzverträge zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 98/2013
Gesetz zur Änderung der Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021)
Gesetz zur Anpassung der Ergänzungszuweisungen des Bundes nach § 11 Absatz 4 des Finanzausgleichsgesetzes und zur Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten der Länder